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GELDANLAGE & VORSORGE

Staatliche Förderungen
Arbeitnehmersparzulage VL


Mit der Arbeitnehmersparzulage fördert der Staat die Vermögensbildung von Arbeitnehmern. Wenn Sie Ihre vermögenswirksamen Leistungen anlegen und innerhalb der Einkommensgrenzen liegen, können Sie  9% oder 18% der eingezahlten Beträge, also max. 42,30 Euro, als Arbeitnehmersparzulage erhalten. Diese muss bei dem Finanzamt zusammen mit der Einkommensteuererklärung beantragt werden.

Weitere Infos zum Thema finden Sie hier:
www.schwaebisch-hall.de
www.union-investment.de


Wohnungsbauprämie

Mit der Wohnungsbauprämie belohnt der Staat eigene Einzahlungen auf einen Bausparvertrag. Die Förderung beträgt 8,8% auf jährliche Einzahlungen von max. 512,00 Euro für Ledige (und das doppelte für Verheiratete). Pro Jahr kann man damit bis zu 45,06 Euro (Ledige) bzw. 90,11 Euro (Verheiratete) vom Staat geschenkt bekommen. Für die Gewährung der Prämie ist maßgebend, dass der Bausparer in der Bundesrepublik unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig ist und sein Einkommen innerhalb der Einkommensgrenzen liegt. Zu den begünstigten Zahlungen zählen neben den eigenen Einzahlungen auch Guthabenzinsen sowie vermögenswirksame Leistungen für die kein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage besteht.

Die Wohnungsbauprämie wird auf Antrag des Prämienberechtigten nach Ablauf des Sparjahres von der Bausparkasse ermittelt, im Konto des Bausparers gesondert vermerkt und in der Regel bei Zuteilung oder Ablauf der Bindungsfrist dem Bausparkonto gutgeschrieben.

Die Wohnungsbauprämie muss mit einem speziellen Formular beantragt werden, das Ihnen am Jahresanfang zusammen mit dem Kontoauszug automatisch zugeschickt wird. Der ausgefüllte Antrag sollte über die Bank, einem Bauspar-Aussendienstmitarbeiter oder direkt an die Bausparkasse eingereicht werden.

Übrigens – wer wohnungsbauprämienberechtigt ist, muss keinen Zinsabschlag zahlen.
Wer Wohnungsbauprämie erhält ist in dem Jahr, in dem die Prämie gewährt wird und im Folgejahr automatisch von der Zinsabschlagsteuer befreit (jedoch die Zinsen bleiben aber einkommenssteuerpflichtig).


Riesterrente

Die Riester-Rente nach dem AVmG ist eine vom Staat geförderte private Zusatzvorsorge.

Sie sparen regelmäßig in ein Altersvorsorgeprodukt und erhalten dafür eine staatliche Förderung. Der Riestervertrag ist an bestimmte Bedingungen geknüpft und kann über eine Versicherung, eine Bank oder auch eine Fondsgesellschaft erfolgen.

Weitere Infos zum Thema finden Sie hier:
http://www.ruv.de
http://www.union-investment.de

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Haben Sie Fragen oder einen Informationswunsch, dann können Sie uns hier erreichen:
Tel: 09402/9345-0
FAX: 09402/9345-30
E-Mail: info(a)*raiba-regenstauf.de

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